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13.01.2009<<< zurück

Deine Rechte im Studium

Das Wintersemester geht schön langsam dem Ende zu. Naturgemäß finden jetzt zahlreiche Prüfungen statt. Die IKS wünscht dir bei diesen Prüfungen viel Erfolg. Bei Prüfungen und der Zeugnisausstellung werden die Rechte der Studierenden manchmal mißachtet.

Deshalb möchten wir dich über deine Rechte informieren.
Studierenden haben das Recht innerhalb von sechs Monaten nach Ablegen einer Prüfung in diese Arbeit Einsicht zu nehmen. Weiters sind die Studierenden berechtigt, die gesamten Prüfungsprotokolle und Beurteilungsunterlagen zu kopieren. (§ 84 Abs. 1,2 UG 02).


Die Ausstellung der Zeugnisse (also der Scheine) hat „unverzüglich, jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistungen auszustellen“ sind. (§ 75 Abs. 4 UG 02).


Solltest du dich bei Prüfungen ungerecht behandelt fühlen, kannst du dich jederzeit an mich wenden. Am besten schreibst du ein Mail an thomas.gegenhuber@oeh.jku.at Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst .

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