09.07.2009<<< zurück
Rechte von Studierenden
Einsichtnahme:
Im § 79 des Universitätsgesetz ist das Recht auf Einsichtnahme definiert. Innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Beurteilung haben Studierende jederzeit das Recht Einsicht in die abgelegte Prüfung zu nehmen. Weiters hast du auch das Recht die Klausur zu kopieren.
Beurteilung:
Eine Benotung der Prüfung muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen erfolgen.
Solltest du Probleme in diesem Bereich haben, schreib einfach ein Mail an susi.aichinger@oeh.jku.at (ÖH Vorsitzteam)
- 09.07.2009 / Rechte von Studierenden
- 30.01.2009 / Mensafeste und LUI gerettet!
- 29.06.2009 / Die RussInnen kommen
- 29.06.2009 / Dieter Etzelstorfer zum neuen IKS-Vorsitzenden gewählt!
- 28.05.2009 / ÖH Wahlen 2009 - Danke
- 27.02.2009 / MEGATICKET und Semesterticket an der Uni
- 26.10.2009 / Richtig Fotografieren
- 26.03.2009 / Lunch Lectures: Ein voller Erfolg
- 25.05.2009 / Geh wählen!
- 25.03.2009 / 3.Hallenfußballturnier JUST DO IT







