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09.07.2009<<< zurück

Rechte von Studierenden

Einsichtnahme:
 
Im § 79 des Universitätsgesetz ist das Recht auf Einsichtnahme definiert. Innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Beurteilung haben Studierende jederzeit das Recht Einsicht in die abgelegte Prüfung zu nehmen. Weiters hast du auch das Recht die Klausur zu kopieren.
 
Beurteilung:
Eine Benotung der Prüfung muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen erfolgen.
 
Solltest du Probleme in diesem Bereich haben, schreib einfach ein Mail an susi.aichinger@oeh.jku.at (ÖH Vorsitzteam)

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